OBERGERICHT ZÜRICH SCHRÄNKT DIE SPIELRÄUME BEI ZWANGSMEDIKATIONEN (WEITER) EIN

Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit einem Urteil vom 13. Dezember 2018 den ohnehin schon engen Spielraum für Ärzte bei Zwangsmedikationen im Rahmen von fürsorgerischen Unterbringungen weiter eingeschränkt. Es hat die Anordnung einer Zwangsmedikation aufgehoben, die von Ärzten der PUK Zürich getroffen worden war, weil sie keine hinreichende Grundlage in einem Behandlungsplan hatte. Das Urteil überzeugt indessen nicht vollständig.

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Download Online-Publikation (2 Seiten)
OGer Zuerich.pdf (113.23KB)
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