DIE MEDIZIN IM VISIER DER DATENSCHÜTZER

(Auch) die Medizin gerät zusehends ins Visier der Datenschutzbehörden. Besonders hart bekam dies unlängst ein Spital in Portugal zu spüren, dem wegen Verstössen gegen die EU-DSGVO eine Busse von fast einer halben Million Euro auferlegt wurde. Aber auch in anderen EU-Ländern richten die Datenschützer ihr Augenmerk zusehends auf die Ärzteschaft. In der Schweiz hingegen ist es in dieser Hinsicht bislang vergleichsweise ruhig. Sollte sich dies jedoch ändern und sollten die Datenschutzbehörden bei Spitälern und Arztpraxen künftig etwas genauer hinsehen, könnte es für einzelne von ihnen ein ziemlich unangenehmes «Erwachen» geben. Denn es besteht durchaus Grund zur Annahme, dass in so manchem Spital oder ärztlichen Betrieb das Bewusstsein nicht unbedingt umfassend ausgebildet ist, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen genau zu erfüllen sind. Es sollte zwar (auch) bezüglich des Datenschutzes im Bereich der Medizin auf eine bereichsadäquate Anwendung geachtet werden – eine «überambitionierte» Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben kann in letzter Konsequenz etwa einen Praxisbetrieb massiv erschweren oder gar verunmöglichen. Zwischen dem, was gesetzlich unbedingt gefordert und dem, was für den Medizinbereich unverhältnismässig ist, liegt fraglos ein gewisser Spielraum. Innerhalb dieses Spielraums wiederum die jeweilige «Ideallinie» zu finden, bedarf indessen einer Betrachtung jedes konkreten Einzelfalls.

Ausführlichere Darstellungen zum Thema:


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Datenschutz.pdf (134.51KB)
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