ENTZUG ÄRZTLICHER BERUFSBEWILLIGUNG NACH STRAFURTEIL IST KEINE «DOPPELBESTRAFUNG»

Das Schweizerische Bundesgericht hat die Beschwerde eines Arztes abgewiesen, dem nach einer strafrechtlichen Verurteilung die Berufsausübungsbewilligung entzogen worden war. Das Urteil illustriert einmal mehr das Spannungsverhältnis zwischen Disziplinar- und Strafverfahren im Bereich der Medizinalberufe, ohne es jedoch letztlich befriedigend aufzulösen. Denn gegen den betroffenen Arzt waren wegen desselben Verhaltens zunächst durch die Gesundheitsbehörden Disziplinarmassnahmen ergriffen worden, darüber hinaus wurde er strafrechtlich verurteilt, und schliesslich wurde ihm die Berufsbewilligung entzogen. Während sich der Bewilligungsentzug als wenig problematisch darstellt, scheint die Kumulation von Disziplinarmassnahmen und Strafurteil gegen das (nicht zuletzt auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention statuierte) Verbot der Doppelbestrafung zu verstossen. Das Bundesgericht indessen liess erkennen, dass es dies nicht so sieht. Auch wenn die Begründung nicht wirklich zu überzeugen vermag, bleibt die höchstrichterliche Haltung freilich verbindlich - bis das Bundesgericht sie selbst aufgibt oder ein Arzt einmal (erfolgreich) bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht...

Ausführlichere Darstellungen zum Fall und zu seinen Implikationen:

Download Online-Publikation (2 Seiten)
BGer Doppelbestrafung.pdf (123.79KB)
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